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Information unserer Gemeindeglieder

Chronologischer Ablauf der Sache um „unsere Linde“, wie sie sich aus unserer Sicht darstellt

Frühjahr 2011: Der Kirchenvorstand (KV) beschließt, die Linde hinter dem Gemeindehaus zurückschneiden zu lassen, um die tragenden Äste zu entlasten, damit sie nicht brechen. Ein solcher Rückschnitt ist alle paar Jahre nötig. Der Schnitt soll im Herbst erfolgen, nach Erstellung eines Kostenvoranschlages.

5.10.2011: Ein Mitarbeiter der Fa. Baumpflege Preller, Bamberg, die uns von Kreisgartenfachberater Neder über den Obst- und Gartenbauverein Großgarnstadt (OGV) empfohlen wurde, kommt, um den Baum für ein Angebot zu inspizieren. Die schockierende Nachricht: Der Baum sollte besser gefällt werden. Die Firma schreibt: ”Durch die weitvorangeschrittene Schädigung und der fehlenden bzw. nicht ausreichenden Sicherung, mache ich Sie dringlichst darauf aufmerksam, eine sofortige Sperrung des Geländes vorzunehmen, da es meiner Meinung nach nicht verantwortbar ist. Durch meine visuelle Einschätzung würde ich zu einer Fällung raten. Die Verantwortung in solch einem Bereich ist aufgrund des Publikumsverkehrs im Bereich des Spielplatzes nicht zu tragen”.Foto Firma Preller: Hohler tragender Ast

Die Gemeinde Ebersdorf sperrt auf Bitten des Pfarrers am nächsten Tag den Spielplatz.

12.10.2011: Der KV kann es nicht glauben: Der schöne Baum so krank? Ein weiteres Gutachten soll Klarheit schaffen. Herr Norbert Hartan von der Niederfüllbacher Stiftung, Gutachter für die bäuerliche Berufsgenossenschaft, inspiziert zusammen mit Pfr. Mierdel und Vertrauensmann Rainer Alex den Baum – und rät ebenfalls zur Fällung! “Unser schönster und wichtigster Baum” ist bis in die Wurzel vollkommen hohl, tragende Äste sind verfault und ausgehöhlt! Er stellt eine Gefahr für die Menschen dar, die sich auf dem Spielplatz bzw. hinter dem Gemeindehaus aufhalten.

23.10.2011: Reiner Brückner, Gemeinderat und 2. Vorsitzender des OGV, spricht mit Frau Kraus vom Amt für ländliche Entwicklung Bamberg (Dorferneuerung) über die Möglichkeit, ein Dorferneuerungsdenkmal am Gemeindehaus zu errichten, unter Einbeziehung entweder der sanierten oder einer neu zu pflanzenden Linde. Herr Brückner schreibt ein Protokoll über dieses Gespräch und avisiert eine weitere Inspektion durch einen Fachmann des Amtes für Ländliche Entwicklung.

24.10.2011: Der KV beschließt nach den zwei ersten Gutachten in seiner Sitzung in Kleingarnstadt einstimmig die Fällung des Baumes aus Verantwortung für das Leben der Besucher von Spielplatz, Gemeindehaus und Feuerwehrhaus. Das dritte Gutachten durch den Fachmann der Dorferneuerung soll aber vor einer Fällung abgewartet werden.

10.11.2011: Frau Kraus von der Dorferneuerung kommt mit Herrn Döppmann vom Amt für ländliche Erneuerung zum Ortstermin an der Linde. Erstes mündliches Ergebnis: “Die Linde sei am Stamm gerissen und nicht mehr tragfähig und sicher. Aus Sicherheitsgründen sollte sie gefällt werden.” Foto Döppmann:  Pfeile kennzeichnen Risse im Stamm

Herr Döppmann schreibt in seinem Gutachten, das uns in schriftlicher Form erst am 27.11. erreichte und das auch dem OGV vorliegt, das aber jetzt nicht auf dessen Homepage gestellt wurde (klar, die Gemeindeglieder sollen nur das lesen, was für eine Sanierung spricht), Folgendes: ”Der Druck verlagerte sich (durch die waagrecht abstehenden starken Hauptäste, Anm. der Red.) immer weiter weg vom Stamm nach außen … Dieses führte zu einer Zerreißprobe am Stamm, die sich längsseits von der Verzweigung ausgehend, am Stamm entlang, durch Spannungsrisse (an der Rinde bereits sichtbar) zeigt…” (siehe Bild rechts). ”Die Sicherheit für das angrenzende Umfeld und die Benutzung des Kindergartens im unmittelbaren Nahbereich kann nicht mehr sichergestellt werden.” Frau Kraus sichert die finanzielle Unterstützung bei einer Neupflanzung einer schon größeren Linde als Denkmal für die Dorferneuerung zu, ebenso Bürgermeister Reisenweber.

Das ganze Gutachten von Herrn Döppmann finden Sie hier.

25.11.2011: Der OGV unter Führung der 1. Vorsitzenden Christine Pötsch -Lauer, die die Fällung der Linde unbedingt verhindern will, lädt Herrn Grasmaier von der gleichnamigen Firma zum Ortstermin an der Linde nach Großgarnstadt ein. Pfr. Mierdel stimmt der Begutachtung zu, weil er hofft, das vierte Gutachten wird die ersten drei bestätigen.

Herr Grasmaier kommt auch zum Schluss, dass die Linde im momentanen Zustand ein „Problembaum“ ist (Zitat: “Aufgrund der bekannten umfangreichen Schäden (Morschungen, instabiler Kronenaufbau an alten Kappstellen) und da die alten Kronenverankerungen nicht mehr funktionsfähig sind, ist die Linde derzeit als nicht mehr ausreichend verkehrssicher einzustufen”.). Sie könne aber saniert werden , denn die Risse am Stamm, die Herr Döppmann diagnostizierte, seien gar keine Risse. Die Sanierung ist aber mit Folgekosten und Auflagen verbunden! (Das Originalgutachten der Fa. Grasmaier kann auf der Homepage des OGV nachgelesen werden). Endlich hat man das Gutachten, das man will!

Am gleichen Abend beschließt der KV nach intensiver Beratung einstimmig die Fällung der Linde (13:0:0). Dabei spielt auch eine Rolle, dass Herr Grasmaier der Besitzer der Firma ist, die die Sanierung durchführen würde (Eigeninteresse?), jedoch die Fa. Preller, die ebenfalls Sanierungen durchführt, zur Fällung rät und zwei weitere „unabhängige“ Gutachter ebenfalls. Also: 3 zu 1 für eine Fällung!!!

Wichtiger waren andere Beweggründe:

  • Nach einer Sanierung müsste der Baum alle fünf bis sieben Jahre wieder zurückgeschnitten werden.
  • Ein- bis zweimal jährlich müsste der Baum von einem Fachmann (Grasmaier?!) inspiziert werden!
  • Der Besitzer (in diesem Fall die Kirchengemeinde, vertreten durch den Pfarrer und den KV) müsste nach jedem Schlechtwetterereignis (Sturm, Eisregen, starker Schneefall …) den Baum kontrollieren und darüber auch ein kleines Protokoll anfertigen , ansonsten haften Pfarrer und KV mit ihrem Vermögen bei etwaigen Schadensfällen. Wer kann das verlangen? Wer will, wer kann diese ausführliche Kontrolle übernehmen und garantieren? Was ist bei Kirchenvorstandswechsel oder Pfarrerwechsel, wenn die Weitergabe dieser Pflichten schlicht vergessen wird?
  • Die moralische Schuld träfe im Unglücksfall, vor allem bei Personenschäden und insbesondere bei Kindern, uns als Besitzer. Es würde sehr schnell heißen: „Ihr habt gewusst, dass der Baum krank ist, und ihr habt nicht richtig gehandelt!“
  • Dafür will und kann der KV keine Verantwortung übernehmen . Denn ein Schadensfall bei einem solch vorgeschädigten Baum kann auch nach einer Sanierung nicht ausgeschlossen werden, und auf „höhere GFoto Grasmaier: 
Die Linien markieren die Baumkrone nach Rückschnitt (gelb) 
und dann nach 5 - 7 Jahren (rot). 
Dann muss erneut ein Rückschnitt erfolgen (auf Linie gelb).ewalt“ wollen wir uns dann nicht einfach schulterzuckend berufen. Dies würde das Gewissen auch kaum entlasten.
  • Wir wollen vielmehr Verantwortung übernehmen für die Unversehrtheit von Leib und Leben unserer Gemeindeglieder, besonders der Kinder.
  • Und wir müssen uns und spätere KirchenvorsteherInnen schützen vor eventuellen Schadensersatzklagen.
  • Aus diesen Gründen wird unsere Linde gefällt.

    PS: Nach einer Sanierung wäre der Baum nicht mehr der, der jetzt zu sehen ist. Die Blattmasse wäre zunächst höchstens noch 1/6 der jetzigen, später allenfalls 1/3.

    (momentanes Volumen der Krone ca. 1150 m3, nach einem Rückschnitt ca. 180 m3 (gelb), nach 5 Jahren wieder ca. 400 m3(rot); dann wieder Rückschnitt (auf gelb). Berechnung des Kugelvolumens nach Zeichnung Grasmaier, siehe Bild rechts!)

    Wir bitten alle Gemeindeglieder und Leser dieser Zusammenstellung um Respekt für die gewissenhafte und nicht leichtfertig getroffene Entscheidung des Kirchenvorstandes!

    Mehr ist von unserer Seite aus zu diesem Thema nicht zu sagen.